Bezahlung
Bei der Abrechnung unserer tierärztlichen Tätigkeit sind wir gesetzlich an die Einhaltung der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) gebunden. Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung in bar oder mit EC-Karte und PIN.
Eine Behandlung auf offene Rechnung ist grundsätzlich nicht möglich. Nach Operationen oder der Behandlung von Notfällen erwarten wir die vollständige Bezahlung bei Abholung des Tieres.